Versicherungen - Cabinet d'ostéopathie Daniel Altherr Praxis für Osteopathie

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Versicherungen

Meine Praxis


Wichtige Informationen für Patienten, die sich von einem Osteopathen behandeln lassen.

Die Osteopathie wird in der Schweiz als Zusatz- oder Naturheilkunde betrachtet. Daher ist sie (vorlaüfig ?) nicht von der Grundversicherung (KVG) anerkannt. Aber sie ist gedeckt von der Zusatzversicherung für Naturmedizin.

Normalerweise wird keine ärztliche Verordnung benötigt.

Als diplomierter Osteopath F.S.O. - S.V.O. mit einem 6-jährigen vollzeitigen Studium, abgeschlossen durch eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, sowie bestehen des interkantonalen Examen für Osteopathen (auch "GDK-Examen" genannt),  bin ich heute in der Schweiz von allen Zusatzversicherungen für Naturmedizin anerkannt.

Um etwas Klarheit zu schaffen

Gewisse Versicherungen verlangen einen Selbstbehalt (CHF 50.- bis CHF 200.-), andere keinen.
Dieser darf nicht mit dem Selbstbehalt der Grundversicherung verwechselt werden.

Die Osteopathie ist manchmal gedeckt durch eine Zusatzversicherung "Natura". Diese ist nicht zu verwechseln mit der Privat- oder Halbprivat-Zusatzversicherung fiir Spitalaufenthalte.

Bei gewissen Gesellschaften existieren verschiedene Grade von Zusatzversicherungen für Naturmedizin. Der unterste Grad benötigt eine ärztliche Zuveisung für die Rückvergütung.

Je nach Versicherung werden 65 % bis 90 % der Kosten zurückerstattet.

Es empfielt sich daher, die Versicherungspolice zu überprüfen Oder sich direkt bei Ihrer Versicherung zu erkundigen. Gleichzeitig konnen Sie kontrollieren, ob der betreffende Therapeut anerkannt ist.

Der Stundenansatz für Osteopathie-Behandlungen in meiner Praxis ist CHF/Std 150.-, diese dauern ungefähr 45 Minuten (1 Stunde für das erste Mal).

Der Einfachheit halber, und um die Kosten so tief wie möglich zu halten, wird dieser Betrag nach jeder Behandlung bar bezahlt. Sie erhalten dabei eine Quittung, die Ihnen erlaubt, Ihren Anteil bei Ihrer Versicherung zurückzufordern.

Jeder nicht eingehaltene oder mindestens 24 Stunden im voraus abgemeldete Termin wird verrechnet.


Danke für Ihr Verstandnis.    

                                                                                    Daniel Altherr D.O.

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü