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Wichtige Informationen für Patienten, die sich von einem Osteopathen behandeln lassen.
Die Osteopathie wird in der Schweiz als Zusatz-
Normalerweise wird keine ärztliche Verordnung benötigt.
Als diplomierter Osteopath F.S.O. -
Um etwas Klarheit zu schaffen
Gewisse Versicherungen verlangen einen Selbstbehalt (CHF 50.-
Dieser darf nicht mit dem Selbstbehalt der Grundversicherung verwechselt werden.
Die Osteopathie ist manchmal gedeckt durch eine Zusatzversicherung "Natura". Diese ist nicht zu verwechseln mit der Privat-
Bei gewissen Gesellschaften existieren verschiedene Grade von Zusatzversicherungen für Naturmedizin. Der unterste Grad benötigt eine ärztliche Zuveisung für die Rückvergütung.
Je nach Versicherung werden 65 % bis 90 % der Kosten zurückerstattet.
Es empfielt sich daher, die Versicherungspolice zu überprüfen Oder sich direkt bei Ihrer Versicherung zu erkundigen. Gleichzeitig konnen Sie kontrollieren, ob der betreffende Therapeut anerkannt ist.
Der Stundenansatz für Osteopathie-
Der Einfachheit halber, und um die Kosten so tief wie möglich zu halten, wird dieser Betrag nach jeder Behandlung bar bezahlt. Sie erhalten dabei eine Quittung, die Ihnen erlaubt, Ihren Anteil bei Ihrer Versicherung zurückzufordern.
Jeder nicht eingehaltene oder mindestens 24 Stunden im voraus abgemeldete Termin wird verrechnet.
Danke für Ihr Verstandnis.
Daniel Altherr D.O.